• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Umfang des Vorsteuerabzugs bei Betriebsveranstaltungen

Für den Vorsteuerabzug aus den Kosten einer Betriebsveranstaltung gibt es keinen Freibetrag, sondern allenfalls eine Freigrenze von 110 Euro je Teilnehmer.

Bei Leistungen für den privaten Bedarf der Arbeitnehmer ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Eine Ausnahme von dieser Regel gilt nur für Aufmerksamkeiten zugunsten des Arbeitnehmers, zu denen auch die Vorteile aus einer Betriebsveranstaltung gehören können. Während bei der Lohnsteuer die Freigrenze von 110 Euro ab 2015 in einen Freibetrag umgewandelt wurde, gilt bei der Umsatzsteuer weiterhin eine Freigrenze von 110 Euro für Aufmerksamkeiten. Das hat der Bundesfinanzhof in einem Streit über den Vorsteuerabzug aus den Aufwendungen für eine Betriebsveranstaltung klargestellt. Liegen die Kosten pro Teilnehmer also über 110 Euro, ist auch kein anteiliger Vorsteuerabzug möglich, weil es im Umsatzsteuerrecht - anders als bei der Einkommensteuer - aufgrund europarechtlicher Vorgaben keine Freibeträge geben kann.

Gleichzeitig hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Kosten des äußeren Rahmens einer Betriebsveranstaltung jedenfalls dann bei der Prüfung der Freigrenze einzubeziehen sind, wenn es sich um eine einheitliche Leistung handelt. Außerdem sind die Gesamtkosten für die Prüfung des Vorsteuerabzugs auf die bei der Betriebsveranstaltung anwesenden Teilnehmer und nicht auf die angemeldeten Teilnehmer aufzuteilen, was einen möglichen Vorsteuerabzug weiter erschwert.