• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Umsatzsteuerzahlungen als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben

Die Finanzverwaltung übernimmt die Auffassung des Bundesfinanzhofs, dass Umsatzsteuervorauszahlungen und -erstattungen regelmäßig wiederkehrende Ausgaben sind.

Bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern gelten regelmäßig wiederkehrende Ausgaben als in dem Kalenderjahr abgeflossen, zu dem sie wirtschaftlich gehören, wenn sie kurz vor oder nach diesem Kalenderjahr gezahlt wurden. Der Bundesfinanzhof hatte dazu im vergangenen Jahr entschieden, dass auch die Vorauszahlungen zur Umsatzsteuer als solche regelmäßig wiederkehrende Ausgaben gelten, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des Jahres gezahlt werden. Für Erstattungen gilt Vergleichbares.

Dieses Urteil wendet die Finanzverwaltung nun in allen noch offenen Fällen an, akzeptiert es aber auch, wenn sämtliche Umsatzsteuervorauszahlungen und -erstattungen mit Zahlung oder Gutschrift vor dem 30. April 2008 einheitlich nicht als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben oder Einnahmen behandelt werden. Bis einschließlich 2007 besteht also ein Wahlrecht, soweit die Steuererklärung für das jeweilige Jahr noch nicht eingereicht wurde.