• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Porto als durchlaufender Posten

Die Finanzverwaltung erklärt, wann Werbeagenturen und Lettershops Porto als durchlaufenden Posten weiterberechnen dürfen.

Bei Werbeagenturen und Lettershops, die im Kundenauftrag Briefe und Prospekte versenden, tritt hin und wieder die Frage auf, ob die angefallenen Portokosten umsatzsteuerfrei als durchlaufende Posten an den Kunden weiterberechnet werden können, oder ob sie Teil des steuerpflichtigen Entgelts sind. Nach Ansicht der Finanzverwaltung kann das Porto als durchlaufender Posten behandelt werden, wenn der Kunde mit der Deutschen Post AG in Rechtsbeziehungen tritt, die nach deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen immer mit dem auf dem Brief genannten Absender bestehen.

Ergo ist das Porto dann ein durchlaufender Posten, wenn der Auftraggeber auf dem Brief als Absender genannt ist. Das gilt auch dann, wenn die Agentur ihren eigenen Freistempler für gewerbsmäßige Versendung von Kundenpost benutzt. Für Pakete gilt dasselbe Prinzip, weswegen ein Versandhändler verauslagtes Porto nicht umsatzsteuerfrei als durchlaufenden Posten an den Kunden weiterberechnen kann, weil er selbst und nicht der Kunde mit der Post in Rechtsbeziehung tritt.