• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Anrechnung der Berufsschule auf Ausbildungszeiten

Im wesentlichen gelten nur für minderjährige Azubis zusätzliche Freizeitregelungen, wenn Berufsschulunterricht stattfindet.

Viele Unternehmer sind froh, wenn sie ihre Auszubildenden einmal zu Gesicht bekommen. Der Ärger ist angesichts von Blockunterricht und auf mehrere Tage verteilten Berufsschulzeiten verständlich. Schließlich verdienen die Auszubildenden ein gutes Gehalt, da kann der Unternehmer auch eine Leistung verlangen. Doch Sie dürfen keine unberechtigten Erwartungen haben. Für minderjährige Azubis gilt: Ein Berufsschultag in der Woche mit mehr als 5 Unterrichtsstunden von jeweils 45 Minuten wird als voller 8-Stunden-Tag gerechnet. Findet der Berufsschulunterricht noch an weiteren Tagen in der Woche statt, wird nur die tatsächliche Schulzeit auf die Arbeitszeit angerechnet. Der Ausbilder kann entscheiden, welcher Berufsschultag mit 8 Stunden angerechnet wird. Das wird wohl der Tag mit den meisten Unterrichtsstunden sein. Bei Blockunterricht von mindestens 25 Schulstunden an 5 Arbeitstagen darf der Jugendliche nicht beschäftigt werden. Jedoch sind zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu 2 Stunden wöchentlich zulässig.

Für volljährige Azubis gilt: Bei diesen wird die tatsächliche Schulzeit auf die Arbeitszeit angerechnet. Eine Beschäftigung nach der Schule im Betrieb ist also zulässig. Hierauf sollten Sie auch bestehen.