• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Mehrwertbesteuerung im eCommerce

Durch eine EU-Richtlinie soll die Mehrwertbesteuerung im eCommerce einheitlich geregelt werden.

Die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr ist am 08.06.2000 in Kraft getreten. Die Richtlinie regelt die Erbringung von Dienstleistungen und den Abschluss von Verträgen über das Internet auf europäischer Ebene. Die Richtlinie muss bis Januar 2002 in deutsches Recht umgesetzt werden.

Parallel dazu hat die Kommission vorgeschlagen, dass die 6. Mehrwertsteuerrichtlinie an die veränderten Rahmenbedingungen des eCommerce angepasst wird. Es geht vor allem um den Online-eCommerce, d.h. um die Leistungen, die unmittelbar per Internet erbracht werden. Diese Leistungen werden zur Zeit als "sonstige Leistungen" im Sinne des Umsatzsteuerrechts eingeordnet, für die als Leistungsort der Sitz oder die feste Niederlassung des Leistenden gilt. Dies führt zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen, so dass die Kommission vorgeschlagen hat, dass der Leistungsort für künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche oder unterhaltende Leistungen abweichend wie folgt geregelt werden soll:

Werden solche Leistungen von einem Unternehmen erbracht, das in einem EU-Mitgliedstaat ansässig ist, so sind die Leistungen

  • bei Abnehmern in einem Drittland nicht steuerbar,

  • bei Leistungen an Unternehmen innerhalb der EU an dessen Sitz bzw. am Ort seiner festen Niederlassung steuerbar,

  • bei Leistungen an Nichtunternehmer innerhalb der EU am Sitz oder der festen Niederlassung des Leistenden umsatzsteuerpflichtig.

Erbringt ein Unternehmen, das in einem Drittland ansässig ist, Leistungen an Empfänger, die in der Europäischen Union ansässig sind, so sollen diese nach den Plänen der Europäischen Kommission auch in der Union umsatzsteuerpflichtig sein und zwar unabhängig davon, ob der Leistungsempfänger ein Unternehmer oder ein Endverbraucher ist.

Nach den Vorstellungen der Kommission soll der Normalsteuersatz für alle elektronischen Dienstleistungen gelten, also auch für Printmedien wie Bücher, Illustrierte und Zeitungen. Weiterhin ist eine Umsatzschwelle für Drittlandsunternehmen in Höhe von EUR 100.000 vorgesehen, das heißt, Drittlandsunternehmen wären in der EU nur steuerpflichtig, wenn der erzielte Umsatz den genannten Betrag übersteigt.

Für das Besteuerungsverfahren ist geplant, dass bei Leistungen von Drittlandsunternehmen das empfangende Unternehmen die Umsatzsteuer einzubehalten und abzuführen hat. Im B2C-Bereich wird eine Registrierungspflicht für Drittlandsunternehmen eingeführt, sofern die Umsatzschwelle überschritten wird.

Der Richtlinienentwurf bedarf noch der Verabschiedung im Rat und einer Anhörung im Europäischen Parlament.