• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Änderung des Gewährleistungsrechts

Durch die Umsetzung der EU-Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie wird der Gewährleistungsanspruch für Sachmängel erheblich ausgeweitet.

Die Umsetzung der EU-Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie wird zu einer erheblichen Veränderung des deutschen Kaufrechts führen. Zur Zeit ist es so, dass gebrauchte Waren, die ein Händler in Zahlung genommen hat, weitgehend ohne Gewährleistungsrechte ("Gekauft wie besehen") verkauft werden. Allerdings kann für zugesicherte Eigenschaften die Gewährleistung nicht abbedungen werden.

In Zukunft wird ein Gewährleistungsausschluss überhaupt nicht mehr möglich sein. Die Mindestverjährungsfrist für den Kauf gebrauchter Waren wird ein Jahr betragen. Während beim Kauf von neuen Sachen ein Fehler leicht feststellbar ist, ist dies bei gebrauchten Sachen erheblich schwieriger. Von einem 10 Jahre alten Motor kann man nicht die gleiche Leistung wie bei einem neuen Motor verlangen. Außerdem ist die Reparaturanfälligkeit alter Sachen erheblich größer als bei neuen Sachen. Folglich wird es in Zukunft erforderlich werden, in den Kaufvertrag eine Zustandsbeschreibung der verkauften Sache aufzunehmen, den Zustand also zum Gegenstand des Kaufvertrages zu machen.

Eine Haftung für eine Neuwertigkeit ist mit der Gesetzesänderung nicht verbunden, jedoch wird es eine Fülle von Streitfragen geben, welche die Gerichte beschäftigen werden. Die Gerichte werden feststellen müssen, ob der aufgetretene Fehler dem Alter und dem Nutzungsgrad der Sache entspricht. Ohne ein Sachverständigengutachten einzuholen, wird der Richter dies kaum entscheiden können. Damit werden Prozesse erheblich teurer und schwieriger werden. Für den Kauf neuer Waren ist eine zweijährige Gewährleistung vorgesehen.