• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Änderungen für Vereine und Förderer

Das Jahressteuergesetz 2009 enthält Anpassungen an Europarecht und Korrekturen zur Reform des Spendenrechts.

Die Gesetzesänderungen im Jahressteuergesetz 2009 für ehrenamtlich Tätige, Förderer und gemeinnützige Institutionen sind vor allem Ergänzungen zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts im vergangenen Jahr und Anpassungen an Europarecht. Im Einzelnen enthält der Regierungsentwurf vom 18. Juni 2008 folgende Punkte:

  • Übungsleiterfreibetrag: Den sogenannten Übungsleiterfreibetrag erhielten bisher nur Personen, die für eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts tätig wurden. Um Problemen mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Weg zu gehen, wird dieser Anspruch nun auch auf Auftraggeber aus anderen EU- und EWR-Staaten erweitert. Die Höhe des Freibetrags von 2.100 Euro im Jahr und die übrigen Voraussetzungen bleiben unverändert. Gleiches gilt für den Freibetrag von 500 Euro für andere nebenberufliche Tätigkeiten. Bei beiden Freibeträgen gilt die Änderung für alle noch nicht bestandskräftigen Fälle.

  • Haftung für Spendenbescheinigungen: Bisher haften für fehlerhafte Spendenbescheinigung neben dem Empfänger einer Spende (Verein oder Stiftung) gleichrangig auch dessen gewählte Amtsträger. Damit dieses Haftungsrisiko nicht mehr die Vereinsmitglieder von einem gemeinnützigen Engagement abhält, wird die Haftungsreihenfolge so geändert, dass zukünftig zuerst der Spendenempfänger haftet und die Amtsträger nur noch dann in Anspruch genommen werden, wenn beim Empfänger nichts zu holen ist.

  • Beiträge an Kulturfördervereine: Mit der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts im vergangenen Jahr war die Steuerbegünstigung für Mitgliedsbeiträge an Kulturfördervereine in Frage gestellt, wenn der Verein den Mitgliedern Vergünstigungen in Form von Jahresgaben, verbilligtem Eintritt etc. gewährt. Da dies nicht beabsichtigt war, erfolgt rückwirkend zum 1. Januar 2007 eine entsprechende Klarstellung im Gesetz.

  • Allgemeinheit: Als Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird die "Förderung der Allgemeinheit" neu definiert. Zur Allgemeinheit gehören nach der Änderung nur noch natürliche Personen mit Wohnsitz oder Aufenthalt in Deutschland. Dafür wird die "Förderung des Ansehens der Bundesrepublik Deutschland" als weiterer gemeinnütziger Zweck aufgenommen, womit beispielsweise Entwicklungs- und Katastrophenhilfe weiter steuerbegünstigt bleiben.

  • Extremistische Vereine: Vereine mit extremistischen Zielen erkennt die Finanzverwaltung schon bisher nicht als gemeinnützig an, konnte sich dabei aber nur auf einen Anwendungserlass stützen. Dafür wird nun eine gesetzliche Grundlage geschaffen.

  • Steuerbefreiung ausländischer Körperschaften: Ausländische Körperschaften, die die Voraussetzungen der Steuerbefreiung als gemeinnützige Organisation erfüllen, werden ab 2009 den inländischen steuerbegünstigten Körperschaften gleich gestellt und sind mit ihren inländischen Einkünften von der Körperschaftsteuer befreit. Dies gilt aber - wie auch bei inländischen Körperschaften - nicht für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe.

  • Buchwertprivileg: Entnahmen aus dem Betriebsvermögen können mit dem Buchwert angesetzt werden, wenn sie als Spende an eine gemeinnützige Organisation gehen. Eine Korrektur im Einkommensteuergesetz stellt sicher, dass das auch weiter gilt, da der entsprechende Verweis derzeit ins Leere läuft.