• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Einigung zur Steuerpflicht von Tagesmüttern

Zur Steuerpflicht von Tagesmüttern ab 2009 hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe nun eine Einigung erzielt.

Ursprünglich sollte die Steuerfreiheit für Tagesmütter schon ab 2008 wegfallen. Doch auf Drängen der Länder wurde die Steuerpflicht kurz vor dem Jahreswechsel um ein Jahr verschoben. Anlass dazu war, dass die Höhe des Einkommens in vielen Fällen zum Wegfall der kostenlosen Familien-Mitversicherung bei den gesetzlichen Krankenkassen geführt hätte. Damit der Job als Tagesmutter weiter attraktiv bleibt, hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe nun folgende Kompromisslösung ausgearbeitet:

  • Es bleibt dabei, dass die Tätigkeit als Tagesmutter ab 2009 generell steuerpflichtig ist. Zahlungen der Jugendämter und Gemeinden sind also keine steuerfreien Beihilfen mehr. Dafür wird die Betriebsausgabenpauschale von 246 Euro auf 300 Euro pro Monat und Kind erhöht.

  • Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe erstatten die Hälfte der durch die öffentlich finanzierte Tagespflege ausgelösten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Dieser Erstattungsanspruch ist steuerfrei und wird gesetzlich festgeschrieben.

  • Es wird gesetzlich geregelt, dass während der Ausbauphase, also bis 2013, Tagesmütter bei einer Betreuung von bis zu fünf Kindern keine hauptberuflich selbstständige Erwerbsarbeit ausüben. Als Folge berechnen sich die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung anhand einer Mindestbemessungsgrundlage von derzeit 828 Euro statt 1.863 Euro bei hauptberuflich Selbstständigen.

  • Die Möglichkeit zur beitragfreien Familien-Mitversicherung beim Ehepartner bleibt bis zu einem Gesamteinkommen von derzeit 355 Euro im Monat bestehen.

Mit diesen Änderungen ist die mögliche finanzielle Zusatzbelastung für Tagesmütter überschaubar: Betreut eine Tagesmutter zum Beispiel fünf Kinder für je 400 Euro im Monat, so hat sie nach Abzug der Betriebsausgabenpauschale einen steuerpflichtigen Gewinn von 500 Euro monatlich. Sie muss also selbst Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von rund 120 Euro (ca. 15 % von 828 Euro) zahlen, wovon aber die Hälfte erstattet wird. Ohne die Änderung hätte der monatliche Beitrag in diesem Fall rund 270 Euro betragen - und das ohne einen Erstattungsanspruch.