• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Kampf gegen Umsatzsteuerbetrug

Die Europäische Kommission plant ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs.

Die Europäische Kommission plant eine Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie und der Verordnung über die Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer, damit ab 2010 die Sammlung und der Austausch von Informationen über innergemeinschaftliche Umsätze beschleunigt werden. Ziel ist es, die schnelle Aufdeckung von Karussellbetrug zu ermöglichen. Bei einem Karussellbetrug stellt der Täter nach einem steuerfreien innergemeinschaftlichen Erwerb bei einer anschließenden Lieferung im Inland die Mehrwertsteuer in Rechnung und verschwindet danach, ohne diese Mehrwertsteuer an den Fiskus abzuführen.

Derzeit beträgt der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt, in dem ein innergemeinschaftlicher Umsatz bewirkt wird, und dem Zeitpunkt, zu dem die Information hierüber dem Mitgliedstaat, in dem die Steuer geschuldet wird, zur Verfügung steht, drei bis sechs Monate. Durch die jetzt vorgelegten Vorschläge soll dieser Zeitraum auf ein bis zwei Monate verkürzt werden, was eine sehr viel schnellere Aufdeckung der Betrugsfälle ermöglicht. Nach Ansicht des Steuerkommissars László Kovács sind die Vorschläge schnell umsetzbar und würden die Unternehmen nicht signifikant mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand belasten. Die Kommission schlägt vor,

  • für mehrwertsteuerpflichtige Erbringer innergemeinschaftlicher Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen den Zeitraum für die Erklärung der innergemeinschaftlichen Umsätze zu harmonisieren und auf einen Monat zu verkürzen;

  • die Frist für die Übermittlung dieser Informationen zwischen den Mitgliedstaaten von drei Monaten auf einen Monat zu verkürzen;

  • die Informationen über den innergemeinschaftliche Erwerb, für die der Erwerber die Steuer schuldet, monatlich einzuholen, um den Abgleich mit den Angaben der Lieferer oder Erbringer zu erleichtern. Zu diesem Zweck sollen die Erwerber, die solche Umsätze in Höhe von über 200.000 Euro pro Kalenderjahr bewirken, verpflichtet werden, ihre Mehrwertsteuererklärungen monatlich abzugeben;

  • das Verfahren zur Einreichung der zusammenfassenden Meldungen in den Mitgliedstaaten, in denen diese Verfahren außergewöhnlich komplex sind, zu vereinfachen, um die Belastung für die betroffenen Unternehmen zu verringern.

Schließlich sollen ab dem 1. Januar 2010 in den zusammenfassenden Meldungen auch die im Mitgliedsstaat des Kunden erbrachten Dienstleistungen angegeben werden, für die der Kunde die Steuer schuldet. Damit der Dienstleister nicht unterschiedliche Vorschriften je nach Sitz des Kunden beachten muss, sollen für die Entstehung des Steueranspruchs gemeinschaftsweit einheitliche Regeln eingeführt werden.