• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Missratene Formulierung bei der Berechnung des Ermäßigungshöchstbetrags

Eine neue Formulierung zur Berechnung des Ermäßigungshöchstbetrags für die Gewerbesteuer löst Streit um ihre korrekte Interpretation aus.

Gewerbetreibende erhalten eine Ermäßigung bei der Einkommensteuer als Ausgleich für die gezahlte Gewerbesteuer. Das ist solange unproblematisch, wie der Gewerbetreibende neben dem Gewerbebetrieb keine weiteren Einkünfte oder Verluste hat. Kompliziert wird es, wenn daneben auch noch Verluste anfallen, zum Beispiel aus der Vermietung von Wohnungen. Zu diesem Zweck hat die Finanzverwaltung im Jahressteuergesetz 2008 eine Berechnungsformel für den Ermäßigungshöchstbetrag festgeschrieben, damit keine Überkompensation der gezahlten Gewerbesteuer erfolgt.

Die gewählte Formulierung ist aber nicht sehr glücklich gewählt, da sie Raum für Interpretation lässt. Die Financial Times beispielsweise spricht von einer "teuren Panne im Steuergesetz" und rechnet vor, dass je nach Auslegung die zu zahlende Einkommensteuer um rund 25 % schwanken kann. Experten streiten derzeit darüber, welche Interpretation korrekt ist, und ob beispielsweise die Gesetzesbegründung für die Interpretation maßgeblich sein kann oder nicht. Für den Steuerzahler kann eine vorteilhafte Interpretation viel Geld bedeuten, und im Prinzip kann sich jeder auf diese vorteilhafte Interpretation berufen. Zu große Hoffnung sollte man sich aber nicht machen - die Wahrscheinlichkeit spricht dafür, dass das Finanzministerium sehr schnell eine eindeutigere Formulierung ins Gesetz schreiben lassen wird, und sei es nur, um eine Menge Verfahren vor den Finanzgerichten zu verhindern.