• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Steuerfreie Betreuung der Enkelkinder

Wenn Großeltern ihre Enkelkinder betreuen und dafür finanziell entschädigt werden, dann führt das nicht zu steuerpflichtigen Einkünften.

Die Betreuung eines Enkelkindes durch die Großeltern ist eine familieninterne Gefälligkeit. Dementsprechend fallen für Einkünfte aus einer Entschädigung keine Steuern an, meint das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen: 4 K 3114/98). Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein reines Gefälligkeitsverhältnis handelt, oder ob ein Dienstvertrag vorliegt, wie er unter Fremden üblich ist. Auch auf andere Familienmitglieder, die bei der Kinderbetreuung helfen und dafür entschädigt werden, ist dieses Urteil übertragbar.

Beispiel 1: Wenn ein unter Fremden üblicher Dienstvertrag angenommen wird, dann können die Großeltern die Betriebsausgabenpauschalen für Tagesmütter abziehen, die je nach Umfang der Betreuung zwischen 480 und 750 Mark pro Kind und Monat beträgt. Nach Abzug dieser Pauschale bleiben in der Regel keine positiven Einkünfte mehr für die Großeltern.

Beispiel 2: Die Großeltern erhalten für die Betreuung 4.000 Mark im Jahr, also 333 Mark pro Monat. Mit 6 Stunden Betreuung am Tag ergibt sich bei 22 Tagen ein Stundenlohn von 2,50 Mark. Da niemand, der ernsthaft Geld verdienen möchte, für diesen Stundenlohn arbeiten würde, spricht das eindeutig für ein familieninternes Gefälligkeitsverhältnis.