• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Weitere Änderungen durch die neuen Lohnsteuerrichtlinien 2008

Außer dem neuen Reisekostenrecht umfassen die Lohnsteuerrichtlinien 2008 noch eine Reihe weiterer Änderungen.

Neben einer Neugliederung der Richtlinien, die deren Nummerierung den Paragraphen des Einkommensteuergesetzes anpasst, und der bereits geschilderten Neufassung des Reisekostenrechts enthalten die Lohnsteuerrichtlinien 2008 noch diese Änderungen:

  • Die Vereinfachungsregelung zu Zinsersparnissen bei Arbeitgeberdarlehen einschließlich der Nichtaufgriffsgrenze (2.600 Euro) entfällt. Der Bundesfinanzhof hatte den typisierenden Zinssatz von 5 % verworfen, unterhalb dessen nach den bisherigen Vorschriften generell ein geldwerter Vorteil vorliegen sollte. Maßstab ist jetzt generell der Marktzins für ein vergleichbares Darlehen, den der Arbeitgeber im Einzelfall ermitteln muss. Dazu kann er laut Bundesfinanzministerium die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Effektivzinssätze verwenden.

  • Für die Firmenwagengestellung erfolgt eine Klarstellung bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode: Bei der Ermittlung der Gesamtkosten sind auch die von einem Dritten (verbundenes Unternehmen etc.) getragenen Kosten einzubeziehen. Nur die Kosten, die der Arbeitnehmer selbst trägt, bleiben außer Ansatz.

  • Zusätzlich zum Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern bleiben steuerfrei. Voraussetzung ist allerdings, dass die Leistung nicht aus einer Entgeltumwandlung resultiert und nur für diesen Zweck gewährt wird.

  • Bei der Pauschalbesteuerung von geringfügig Beschäftigten ist die Bemessungsgrundlage nicht der steuerpflichtige Arbeitslohn, sondern ausschließlich das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt - unabhängig davon, ob das Arbeitsentgelt steuerpflichtig oder steuerfrei ist. Für andere Lohnbestandteile ist die Lohnsteuerpauschalierung nicht zulässig.

  • Die Rundungsregelung bei der Berechnung eines durchschnittlichen Steuersatzes für die Pauschalbesteuerung wurde wieder aufgenommen. Der Durchschnittsbetrag ist demnach auf den nächsten durch 216 ohne Rest teilbaren Eurobetrag aufzurunden.

  • Vom Arbeitgeber verbilligt überlassene Vermögensbeteiligungen sind bis zu 135 Euro pro Jahr steuerfrei. Es kommt für die Steuerfreiheit nicht darauf an, ob die Vermögensbeteiligungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn oder aufgrund einer Entgeltumwandlung überlassen werden.

  • Beihilfen und Unterstützungen, die der Arbeitgeber wegen Hilfsbedürftigkeit gewährt, sind bis zu einer Höhe von 600 Euro je Kalenderjahr steuerfrei. Darüber hinaus ist der Betrag nur steuerfrei, wenn er aus Anlass eines besonderen Notfalls gewährt wird. Es wurde jetzt klargestellt, dass eine drohende oder bereits eingetretene Arbeitslosigkeit allein noch keinen besonderen Notfall darstellt.

  • Weitere Änderungen betreffen Anpassungen an das neue Einkommensteuergesetz, zum Beispiel die gekürzte Entfernungspauschale oder die Streichung der Steuerfreiheit für Abfindungen und Übergangsgelder.