• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Kindergeldschädliche Einkünfte des Kindes

Der Bundesfinanzhof hat eine Reihe von Ausgaben genannt, die nicht die kindergeldschädlichen Einkünfte des Kindes mindern.

Seit das Bundesverfassungsgericht Anfang 2005 entschieden hat, dass die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung die kindergeldschädlichen Einkünfte eines Kindes mindern, gibt es immer wieder Streit darum, welche sonstigen Ausgaben ebenfalls die Einkünfte mindern. Der Bundesfinanzhof hatte 2006 die Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung gleichgestellt und ebenfalls zum Abzug zugelassen.

Jetzt hat der Bundesfinanzhof erneut entschieden und festgestellt, dass dies nicht für die Versicherungsbeiträge zu einer privaten Zusatzkrankenversicherung oder einer Kfz-Haftpflichtversicherung gilt. Beide Ausgaben seien nicht unvermeidbar, weil sie über die Mindestvorsorge hinausgingen. Auch einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer mindert nicht die kindergeldschädlichen Einkünfte. Abgesehen davon, dass zuviel bezahlte Lohnsteuer später wieder erstattet wird, müsste die erstattete Lohnsteuer sonst auch im Jahr der Erstattung als Einkünfte des Kindes erfasst werden.

Noch ist beim Bundesfinanzhof die Revision eines Urteils des Finanzgerichts München anhängig. Dieses hatte ausdrücklich die Kürzung der Einkünfte des Kindes um einbehaltene Kapitalertragsteuer und Lohnsteuer bejaht. Wie bei den gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen handelt es sich auch bei der Lohnsteuer und der Kapitalertragsteuer um Beträge, die von Gesetzes wegen dem Kind oder dessen Eltern nicht verfügbar sind und deshalb keine Entlastung bei den Eltern bewirken können, meint das Gericht. Doch angesichts des eingangs geschilderten Urteils ist davon auszugehen, dass der Bundesfinanzhof dieses Urteil wieder kassieren wird.