• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Geringwertige Wirtschaftsgüter in der Handels- und Steuerbilanz

Die Änderungen bei der steuerlichen Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter zwingen zu einer unterschiedlichen Behandlung in der Handels- und in der Steuerbilanz.

Mit der Unternehmenssteuerreform 2008 sind für die Unternehmen gravierende Änderungen bei der Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter verbunden. Während Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 150 Euro nun zwingend sofort abzuschreiben sind, ist für die Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten zwischen 150 und 1.000 Euro liegen, ein jahresbezogener Sammelposten zu bilden. Im Einzelfall haben die Änderungen für sich genommen auch Vorteile. Doch damit verbunden ist noch ein ganz anderes Problem: Die steuerlichen Vorschriften sind gleich in mehreren Punkten nicht mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) vereinbar, und damit kann die Handelsbilanz nicht mehr Grundlage für die Steuerbilanz sein, sondern es ist eine aufwendige Abweichungsrechnung nötig.

Das Problem mit den Sammelposten ist, dass sie sowohl dem Grundsatz der Einzelbewertung als auch dem Vorsichtsprinzip widersprechen. Letzteres sogar gleich in zwei Punkten: Die zwingende Abschreibung über fünf Jahren kann gerade bei den billigen Wirtschaftsgütern deutlich länger sein, als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, womit die verlangsamte Abschreibung zu einer Überbewertung führen würde. Außerdem dürfen die Sammelposten beim Ausscheiden eines darin enthaltenen Wirtschaftsguts nicht korrigiert werden, sondern müssen unverändert bis zum Ende der Fünfjahresfrist abgeschrieben werden. Da der Sammelposten in diesem Fall Betriebsvermögen ausweist, das nicht mehr vorhanden ist, findet definitiv eine Überbewertung statt.

Eine Lösung für dieses Dilemma ist nicht wirklich in Sicht. Zwar ist im Entwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes eine Vorschrift enthalten, die die Bildung eines Sammelpostens auch in der handelsrechtlichen Rechnungslegung ausnahmsweise zulässt. Doch damit ist das Problem der Überbewertung noch nicht gelöst. Die Bundesregierung macht es sich da sehr einfach: "Eine gesetzliche Verankerung wird nicht für erforderlich gehalten, da sich die Handhabung in der handelsrechtlichen Bilanzierungspraxis binnen kürzester Zeit zu einem Grundsatz ordnungsgemäßer Bilanzierung entwickeln wird." Die weitere Entwicklung ist offen, das letzte Wort aber definitiv noch nicht gesprochen.