• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Verkauf von Anteilen an einer grundbesitzenden Personengesellschaft

Die Erträge beim Verkauf von Anteilen an einer grundbesitzenden Personengesellschaft unterliegen der Gewerbesteuer.

Veräußerungsgewinne aus Anteilen an einer Personengesellschaft, zu deren Umlaufvermögen Grundstücke gehören, zählen zum laufenden gewerbesteuerpflichtigen Ertrag der Gesellschaft. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Betriebsvermögen der Gesellschaft ausschließlich oder nahezu ausschließlich aus solchen Grundstücken besteht. Ein Grundstück gehört nur dann zum Umlaufvermögen einer Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft die Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels erfüllt.

Der Bundesfinanzhof hat damit konsequent seine bisherige Rechtsprechung fortgeführt, wonach die Veräußerung der Grundstücke eines gewerblichen Grundstückshändlers im Rahmen der Betriebsaufgabe nicht zu einem steuerlich begünstigen Veräußerungsgewinn führt - selbst wenn das letzte Grundstück veräußert wird. Unerheblich ist dabei, ob es sich bei dem Erwerber um einen Endabnehmer oder einen Wiederverkäufer handelt.

Neu an der aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist, dass er seine Rechtsprechung nun auch auf die Veräußerung von Anteilen an einer Personengesellschaft, die gewerblichen Grundstückshandel betreibt, überträgt. Der Bundesfinanzhof begründet dies damit, dass auch hier der Unterscheidung zwischen Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft und den Gesellschaftsanteilen des Mitunternehmers kein ausschlaggebendes Gewicht beigemessen werden kann. Entsprechend sind die Veräußerungsgewinne laufender Gewinn und nicht einkommensteuerlich begünstigt.