• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Nachzahlung an die Künstlersozialkasse droht

Seit dem 1. Juli 2007 prüft die Rentenversicherung die Beitragspflicht zur Künstlersozialkasse, an die auch Auftraggeber freischaffender kreativer Berufe Beiträge zahlen müssen.

Nachdem die Künstlersozialversicherung ursprünglich als soziales Sicherungssystem für die Kunstschaffenden gedacht war, ist sie zwischenzeitlich zu einem Dach für eine ständig wachsende Sammlung unterschiedlichster Berufsgruppen geworden. Den Überblick darüber bewahren und die Zahlungspflichten kontrollieren soll seit dem 1. Juli 2007 nicht mehr die Künstlersozialkasse (KSK) selbst, sondern die Deutsche Rentenversicherung (DRV), auf die das Prüfverfahren mit dem am 15. Juni 2007 in Kraft getretenen Künstlersozialversicherungsreformgesetz übertragen wurde. Die Abgaben sind aber weiter an die KSK zu zahlen.

Die DRV verfügt über eine wesentliche bessere personelle Ausstattung und wird nun prüfen, ob ein Unternehmen nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz abgabepflichtig ist und die Höhe der Abgabe ermitteln. Zu diesem Zweck verschickt die DRV Erhebungsbögen an bisher nicht von der Künstlersozialkasse erfasste Unternehmen und verlangt innerhalb von vier Wochen eine Rückmeldung über die an selbstständige Künstler und Publizisten geleisteten Zahlungen in den Kalenderjahren 2002 bis 2006.

Für viele Unternehmen besteht das Risiko einer Nachzahlung, da oftmals gar nicht bekannt ist, dass Entgeltmeldungen abzugeben und entsprechende Zahlungen zu leisten waren, denn anders als bei den anderen Sozialversicherungen besteht die Zahlungspflicht nicht nur für eigene Arbeitnehmer, sondern auch für beauftragte selbstständige Fotografen, Designer, Autoren, Übersetzer etc.: "Zur Künstlersozialabgabe sind auch Unternehmer verpflichtet, die für Zwecke ihres eigenen Unternehmens Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und dabei nicht nur gelegentlich Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilen." Die Abgabensätze betrugen 2002 und 2003 3,8 %, 2004 4,3 %, 2005 5,8 %, 2006 5,5 % und ab 2007 5,1 % der Auftragssumme.