• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Leergut und Pfandgeld in der Bilanz

In der Praxis treten offenbar immer wieder Unsicherheiten auf, wie Leergut und Pfandgeld bilanzsteuerlich zu behandeln sind.

Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main hat zu den Grundsätzen der bilanzsteuerrechtlichen Behandlung von Pfandleergut in der Getränkeindustrie Stellung genommen. Für die Abfüller gilt demnach, dass sowohl Individualleergut (spezielles Leergut eines bestimmten Herstellers) als auch Einheitsleergut (mehrere Hersteller verwenden gleichartiges Leergut) zum abnutzbaren Anlagevermögen gehören. Auch Mehrrücknahmen eines Abfüllers sind Anschaffungen, wobei die Pfandbeträge den Anschaffungskosten entsprechen. Nimmt der Abfüller Pfandgelder von den Getränkehändlern ein, so sind dies Betriebseinnahmen, aber für die spätere Erstattung des Pfandgelds ist eine Pfandrückstellung zu bilden.

Anders sieht es beim Getränkehändler aus, der weder zivilrechtlicher noch wirtschaftlicher Eigentümer des Pfandguts ist. Für ihn sind die Zahlungen an den Abfüller Betriebsausgaben, das von den Kunden vereinnahmte Pfandgeld ist eine Betriebseinnahme. In beiden Fällen erfolgt aber der Ausgleich in der Bilanz: Für das an die Abfüller gezahlte Pfand ist eine Forderung auf Pfandrückzahlung zu aktivieren, umgekehrt ist eine Rückstellung für die Pfandrückzahlung an die Kunden zu bilden.