• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Kindergeld vor dem Wehrdienst

In einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen Ausbildungsende und Beginn des Wehr- oder Zivildienstes können Eltern weiter Kindergeld erhalten.

Eltern haben für ihren Sohn, der das 27.Lebensjahr (seit 1. Januar 2007: 25. Lebensjahr) noch nicht vollendet hat, für eine Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen abgeschlossener Ausbildung und dem Beginn des Wehr- oder Zivildienstes einen Anspruch auf Kindergeld. Der Bundesfinanzhof ist der Auffassung, dass der Wortlaut des Gesetzes keine andere Interpretation zulässt, als dass auch Kinder, die sich zwischen dem Ausbildungsabschluss und der Ableistung des Grundwehrdienstes befinden, beim Kindergeld zu berücksichtigen sind.

Das Gesetz spricht von der Übergangszeit zwischen einem Ausbildungsabschnitt und dem Wehr- oder Zivildienst. Ein Ausbildungsabschnitt ist aber jeder Zeitraum, der als Berufsausbildung zu berücksichtigen ist. Danach handelt es sich bei der ersten Phase der Ausbildung - in der Regel die allgemeinbildende Schule - ebenso um einen Ausbildungsabschnitt wie bei der letzten Phase, die dem Ausbildungsabschluss unmittelbar vorangegangen ist.

Der Bundesfinanzhof hat damit eine andere Auffassung als die Finanzverwaltung und das Finanzgericht Schleswig-Holstein vertreten: Das Finanzgericht war der Auffassung, dass eine Übergangszeit nur begünstigt sein kann, wenn feststeht, dass nach dem Wehr- oder Zivildienst die angefangene Ausbildung fortgesetzt wird oder eine weitere Ausbildung erfolgen soll. Der Bundesfinanzhof hat damit einen weiteren Schritt nach vorne unternommen und die Situation bei der Berücksichtigung von Kindern sowohl für das Kindergeld als auch für die Gewährung der Freibeträge für Kinder verbessert.