• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Erziehungsgeld und Elternzeit

Die Regelungen für Erziehungsgeld und Elternzeit wurden geändert für Kinder, die ab diesem Jahr geboren werden.

Es gelten neue Regelungen für Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2001. Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes, lediglich ein Anteil von bis zu 12 Monaten kann mit Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres übertragen werden.

Die Elternzeit kann, auch anteilig, von jedem Elternteil allein oder von beiden Elternteilen gemeinsam genommen werden kann, sie bleibt auf bis zu 3 Jahre für jedes Kind begrenzt. Die Eltern können sich auch mit der Betreuung ihres Kindes abwechseln. Eine Verteilung des Elternzeit ist auf insgesamt bis zu 4 Zeitabschnitten möglich. Die Elternzeit des Vaters kann bereits mit der Geburt des Kindes beginnen. Das Erziehungsgeld wird immer ab dem Tage der Geburt gewährt, bei gleichzeitiger Inanspruchnahme erhält aber nur ein Elternteil Erziehungsgeld.

Bislang war eine Erwerbstätigkeit auf 19 Stunden begrenzt, jetzt kann der Arbeitnehmer 30 Wochenstunden arbeiten, ohne seinen Anspruch auf Erziehungsgeld oder Elternzeit zu verlieren. Diese Möglichkeit besitzen nun beide Elternteile.

In Betrieben mit mehr als 15 beschäftigten Mitarbeitern besteht ein Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit. Die Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als Selbständiger bedarf der Zustimmung des bisherigen Arbeitgebers. Dieser kann sie nur innerhalb von 4 Wochen ab Zugang des Arbeitnehmerschreibens aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.

Der Mitarbeiter kann auch bei seinem bisherigen Arbeitgeber eine Reduzierung der Arbeitszeit unter folgenden Voraussetzungen verlangen:

  1. Der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer

  2. Das Arbeitsverhältnis besteht länger als 6 Monate

  3. Die Arbeitszeit wird für mindestens 3 Monate auf einen Umfang zwischen 15 und 30 Stunden pro Woche verringert

  4. Der Anspruch wird spätestens 8 Wochen vorher angemeldet

  5. Dringende betriebliche Gründe stehen nicht entgegen