• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Fragerecht des Arbeitgebers bei Einstellungen

Der Arbeitgeber hat bei Einstellungen die Möglichkeit, Fragen in einem bestimmten Umfang und innerhalb gewisser Grenzen zu stellen.

Bei den Einstellungsverhandlungen steht dem Arbeitgeber grundsätzlich ein Fragerecht zu, da er ein berechtigtes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung seiner Frage für das zukünftige Arbeitsverhältnis hat.

Im einzelnen sind Fragen nach dem beruflichen Werdegang, einem bestehenden Wettbewerbsverbot und einer bestehenden Schwerbehinderung oder Gleichstellung uneingeschränkt zulässig. Wird eine solche Frage vorsätzlich falsch beantwortet, ist der Arbeitgeber ohne weiteres zur Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung berechtigt.

Grundsätzlich nur in sehr engen Grenzen zulässig sind Fragen nach Vorstrafen, laufenden Ermittlungsverfahren, Krankheiten, Vermögensverhältnissen, Schwangerschaft sowie Wehr- oder Ersatzdienst. Fragen nach Gewerkschafts-, Religions- und Parteizugehörigkeit sind generell unzulässig. Wird eine unzulässige Frage wahrheitswidrig beantwortet, berechtigt das den Arbeitgeber nicht zur Anfechtung.

Kommt es zur Anfechtung des Arbeitsverhältnisses, ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, den Betriebsrat anzuhören. Erfolgt die Anfechtung bevor das Arbeitsverhältnis realisiert wurde, wirkt die Anfechtung rückwirkend, dass das Arbeitsverhältnis von Anfang an nichtig ist. Ist das Arbeitsverhältnis bereits in Kraft, wirkt die Anfechtung hingegen nur für die Zukunft, und das Arbeitsverhältnis ist von nun an nichtig.