• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Bewertung eines geldwerten Vorteils

Der Bundesfinanzhof räumt dem Arbeitnehmer ein Wahlrecht bei der Bewertung eines geldwerten Vorteils ein.

Ein vom Arbeitgeber gewährter Preisnachlass ist eigentlich Arbeitslohn, es handelt sich also um einen geldwerten Vorteil. Erhält der Arbeitnehmer verbilligt Waren, beispielsweise einen Jahreswagen, die der Arbeitgeber herstellt oder vertreibt, kann die Höhe des geldwerten Vorteils entweder ohne Bewertungsabschlag und Rabattfreibetrag oder aber mit diesen ermittelt werden. Für den Arbeitnehmer besteht also ein echtes Wahlrecht für die Ermittlung des geldwerten Vorteils. In der Praxis kommen diese Vorgehensweisen bei der Ermittlung in Frage:

  • Ermittlung ohne Bewertungsabschlag und Rabattfreibetrag: Vom günstigsten Preis am Markt wird der tatsächlich von Ihnen bezahlte Kaufpreis abgezogen.

  • Ermittlung mit Bewertungsabschlag und Rabattfreibetrag: Vom um den Bewertungsabschlag von 4 % geminderten Angebotspreis werden der tatsächlich bezahlte Kaufpreis und der Rabattfreibetrag abgezogen.

Für welche Bewertungsmethode Sie sich entscheiden, hängt letztlich von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Vor allem bei hochpreisigen Waren, die wesentlichen Preisschwankungen am Markt unterliegen, kann die erste Variante deutlich günstiger sein, da der günstigste am Markt verfügbare Preis möglicherweise noch deutlich unter der Ersparnis durch Rabattfreibetrag und Bewertungsabschlag liegt. Der Bundesfinanzhof vertritt damit eine andere Auffassung als das Schrifttum. Wie die Finanzverwaltung reagieren wird, ist abzuwarten.