• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Mitunternehmerstellung des GbR-Gesellschafters

Die Mitunternehmerstellung des Gesellschafters einer GbR wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass er nicht am Gewinn und Verlust der GbR oder am Vermögen der GbR beteiligt ist.

In einem Urteil zur Mitunternehmerstellung eines Gesellschafters einer GbR hat der Bundesfinanzhof die Grundsätze seiner Rechtsprechung zur Mitunternehmerstellung eines Komplementärs übertragen: Die Mitunternehmerstellung des Gesellschafters einer GbR wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass er weder am Gewinn und Verlust der GbR noch an deren Vermögen beteiligt ist.

Grundsätzlich ist nicht jeder zivilrechtliche Gesellschafter einer Personengesellschaft automatisch auch Mitunternehmer. Der Begriff des Mitunternehmers ist jedoch gesetzlich nicht definiert, sodass eine abschließende Definition durch eine begrenzte Anzahl von Kriterien nicht möglich ist. Die Stellung eines Mitunternehmers definiert sich jedoch regelmäßig dadurch, dass Sie als Gesellschafter aufgrund Ihrer gesellschaftsrechtlichen oder einer wirtschaftlich vergleichbaren Stellung Mitunternehmerinitiative ausüben können und Mitunternehmerrisiko tragen:

  • Mitunternehmerrisiko bedeutet gesellschaftsrechtliche (oder eine dieser wirtschaftlich vergleichbare) Teilnahme am Erfolg oder Misserfolg eines gewerblichen Unternehmens. Dieses Risiko wird im Regelfall durch Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven des Anlagevermögens einschließlich eines Geschäftswerts vermittelt.

  • Das Ausüben von Mitunternehmerinitiative bedeutet vor allem die Teilnahme an unternehmerischen Entscheidungen, wie sie zum Beispiel von Gesellschaftern oder diesen vergleichbaren Personen als Geschäftsführern getroffen werden.

Von Fall zu Fall können die Merkmale der Mitunternehmerinitiative und des Mitunternehmerrisikos im Einzelfall mehr oder weniger ausgeprägt sein. Beide Merkmale müssen letztlich allerdings vorliegen. Ob dies zutrifft, ist unter Berücksichtigung aller Umstände, die Ihre rechtliche und wirtschaftliche Stellung insgesamt bestimmen, zu prüfen. Das heißt im Ergebnis, dass Sie beispielsweise zwar nur ein sehr geringes Mitunternehmerrisiko tragen können, dafür aber eine sehr ausgeprägte Mitunternehmerinitiative vorliegen muss, damit Sie als Mitunternehmer anerkannt werden.