• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Differenzkindergeld bei Tätigkeit im EU-Ausland

Wohnen Sie mit Ihren Kindern in Deutschland, arbeiten aber im EU-Ausland oder der Schweiz, stehen Ihnen Leistungen für Ihre Kinder nur nach dem dort geltenden Recht zu.

Als Grenzgänger, der in Deutschland wohnt, aber in einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder in der Schweiz arbeitet, haben Sie nur einen Anspruch auf Familienleistungen nach dem Recht des Beschäftigungslandes. Ist das Kindergeld im Wohnland höher als im Beschäftigungsland, haben Sie keinen Anspruch auf Teil- oder Differenzkindergeld in Höhe der Differenz, da ausschließlich die Vorschriften des Beschäftigungslandes gelten. Der Bundesfinanzhof hat eine entsprechende Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg jetzt bestätigt.

Die Nichtgewährung des Differenzkindergeldes verstößt nicht gegen den europarechtlichen Gleichheitssatz. Es bestehen auch keine ernsthaften Zweifel an der Gültigkeit und der Auslegung der betreffenden gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften, sodass die Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH nicht erforderlich ist.

Ein Ausgleich unterschiedlich hoher Sozialleistungen ist nicht vorgesehen, weil Sie Wohnsitz und Arbeitsplatz frei wählen können. Es liegt also an Ihnen, die unterschiedlichen Vor- und Nachteile ihrer Wahl - insbesondere Arbeitslohn, Lebenshaltungskosten und sozialrechtliche Entlastung - vor ihrer Entscheidung zu prüfen und ihre Entscheidung danach auszurichten.

Differenzkindergeld wird ausnahmsweise dann gewährt, wenn einem Elternteil Familienleistungen nach dem Recht des Beschäftigungslandes zustehen, während der andere Elternteil für dasselbe Kind in dem Wohnland der Familie Kindergeld beanspruchen kann. Arbeiten beide Elternteile im Ausland, scheidet ein Anspruch auf Differenzkindergeld aber definitiv aus.