• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Ausweitung der Ist-Besteuerung

Die Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung wird nicht nur für Ostdeutschland weiter verlängert, sondern auch in Westdeutschland zum 1. Juli 2006 verdoppelt.

Das am 7. April 2006 verabschiedeten Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung bringt vielen Kleinunternehmern und Existenzgründern entscheidende Liquiditätsvorteile. Darin wird nämlich die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten - die so genannte Ist-Besteuerung der Umsatzsteuer - erheblich ausgeweitet.

Während in Westdeutschland bisher nur Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von maximal 125.000 Euro in den Genuss dieser Regelung kamen, beträgt diese Grenze ab dem 1. Juli 2006 das Doppelte, also 250.000 Euro. In Ostdeutschland wird die bisher gültige Umsatzgrenze von 500.000 Euro, die eigentlich zum 31. Dezember 2006 ausgelaufen wäre, bis Ende 2009 verlängert.

Bisher konnten vor allem Freiberufler von dieser Möglichkeit gebrauch machen, da für sie diese Umsatzgrenze nicht gilt. Von der verdoppelten Umsatzgrenze profitieren jetzt viele kleine und mittlere Unternehmen, die durch die Ist-Besteuerung ihre Liquidität verbessern können. Denn die Ist-Besteuerung bezieht sich ausdrücklich nur auf die eigenen Ausgangsumsätze, nicht auf die Vorsteuer. Das heißt, der Vorsteuerabzug ist weiterhin schon dann möglich, wenn vom leistenden Unternehmen eine Rechnung vorliegt und die Lieferung oder Leistung erbracht ist.

Trotzdem hat die Umstellung zum 1. Juli 2006 noch zwei Haken: Erstens muss jeder Unternehmer, der von der Soll- auf die Ist-Besteuerung umstellt, besonders sorgfältig darauf achten, dass jeder Umsatz auch erfasst wird, also weder doppelt noch gar nicht versteuert wird. Und zweitens müssen Sie zunächst einen Antrag an das Finanzamt stellen, denn der Wechsel zur Ist-Besteuerung ist nur nach Bewilligung durch das Finanzamt möglich.

Gerade dabei scheint man im Bundesfinanzministerium die Sache noch nicht ganz durchdacht zu haben. An anderer Stelle im Steuerrecht ist nämlich geregelt, dass die Finanzverwaltung den Wechsel zur Ist-Besteuerung nur für volle Kalenderjahre gestatten soll. Bis jetzt ist noch nicht klar, wie die Finanzverwaltung mit diesem Problem umgeht, denn hält man an dieser Vorschrift fest, wäre ein Wechsel entweder erst zum 1. Januar 2007 möglich, oder der Wechsel muss rückwirkend zum 1. Januar 2006 erfolgen. Letzteres hätte zur Konsequenz, dass jeder Unternehmer die gesamte Buchhaltung des ersten Halbjahres nochmals überarbeiten muss.