• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Steuerklassenwahl bei Ehegatten

Ehegatten, die beide steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, haben ein Wahlrecht bei der Steuerklassen für den Lohnsteuerabzug.

Als Ehegatten haben Sie ein Wahlrecht bei der Steuerklasse für den Lohnsteuerabzug, wenn Sie beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen. Sie können selbst bestimmen, ob Sie beide nach der Steuerklasse IV besteuert werden sollen oder ob der Höherverdienende in die Steuerklasse III und der andere in Steuerklasse V eingeordnet werden soll. Beide Steuerklassenkombinationen bieten für Sie Vorteile. Die Kombination der Klassen III / V ist so ausgerichtet, dass die Summe Ihrer Steuerabzugsbeträge ungefähr der zu erwartenden Jahressteuer entspricht. Dabei wird davon ausgegangen, dass der in Steuerklasse III eingestufte Ehegatte 60 %, der in Steuerklasse V eingestufte 40 % des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt. Die Kombination der Klassen IV / IV vermeidet den höheren Steuerabzug bei dem Ehegatten mit der Steuerklasse V. Allerdings sollten Sie nicht übersehen, dass damit auch die günstige Steuerklasse III für den anderen Ehegatten verloren geht.

Die Wahl der Steuerklassen beeinflusst nicht zuletzt auch die Höhe der Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- und Unterhaltsgeld. Die vor Jahresbeginn getroffene Steuerklassenwahl wird vom Arbeitsamt grundsätzlich anerkannt.

Sollten Sie bereits auf den Lohnsteuerkarten für 2001 einer Steuerklasse zugeordnet sein, haben Sie die Möglichkeit, vor dem 1. Januar 2001 von der Gemeinde, die die Lohnsteuerkarten ausgestellt hat, die Steuerklasseneintragung ändern zu lassen. Denkbar ist es auch, dass Sie die Steuerklassen während des Jahres 2001wechseln. Dabei müssen Sie jedoch beachten, dass ein solcher Wechsel nur einmal und dann bis zum 30. November 2001 erfolgen sollte.

Infolge von neuen Steuertabellen und eventuell veränderten Lohn- und Gehaltsverhältnissen sollten Sie ihre bisherige Steuerklassenwahl in jedem Fall zumindest überprüfen.