• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Besonderes Kirchgeld ist nicht verfassungswidrig

Das zum 1. Januar 2001 in Nordrhein-Westfalen eingeführte besondere Kirchgeld verstößt nicht gegen die Verfassung.

Der Bundesfinanzhof hat festgestellt, dass die Einführung des besonderen Kirchgelds in Nordrhein-Westfalen für Kirchenmitglieder, die in glaubensverschiedener Ehe leben, nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Es liegen keine Verletzungen hinsichtlich des Rückwirkungsverbots, der allgemeinen Handlungsfreiheit, des Gleichheitssatzes oder der Glaubensfreiheit vor.

Das Kirchgeld wurde zum 1. Januar 2001 eingeführt und ist ein Mitgliedsbeitrag, der nur zusammen veranlagte Ehepaare betrifft. Es wird erhoben, wenn ein Ehepartner Kirchenmitglied ist und selbst keine oder nur geringe Einkünfte hat, und der andere Ehegatte Einkünfte hat, aber keine Kirchensteuer zahlt, weil er zum Beispiel aus der Kirche ausgetreten ist.

Es handelt sich dabei aber nicht um eine Art Kirchensteuer für Ausgetretene, da das Kirchenmitglied zu einem eigenen Beitrag herangezogen wird. Ausgangspunkt für die Berechnung ist das gemeinsam zu versteuernde Einkommen der Ehegatten. Das besondere Kirchgeld ist in Stufen gestaffelt. Liegt das gemeinsam zu versteuernde Jahreseinkommen beispielsweise unter 30.000 Euro, wird kein Kirchgeld erhoben.