• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Unterhaltsleistungen an einen vermögenden Empfänger

Unterhaltsleistungen an einen Empfänger, der über ertragsloses oder nicht veräußerbares Vermögen verfügt, können steuerlich nicht abgezogen werden.

Zahlen Sie jemandem Unterhalt, der selbst über Vermögen verfügt, scheidet die steuerliche Abziehbarkeit der Unterhaltsleistungen aus. Dabei spielt es keine Rolle, dass das Vermögen des Unterhaltsempfängers keine Erträge bringt oder nicht veräußert werden kann. Das Finanzgericht Düsseldorf begründet seine Entscheidung damit, dass die gesetzliche Voraussetzung für den steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen ist, dass die unterhaltene Person kein oder nur geringes Vermögen besitzt.

Von einem geringen Vermögen geht die Rechtsprechung aus, wenn dieses bis zu 30.000 DM (ca. 15.000 Euro) beträgt. Hat der Unterhaltsempfänger jedoch Vermögen, das über diesen Grenzbetrag hinausgeht, liegt diese Voraussetzung nicht vor. Dabei spielt es keine Rolle, dass das vorhandene Vermögen möglicherweise weder Erträge erwirtschaftet noch veräußert werden kann.

Dies wäre beispielsweise denkbar, wenn eine Mietwohnung vorhanden ist, für die ein Nießbrauchsrecht zugunsten eines Dritten und ein Veräußerungsverbot bestehen. Das würde zwar bedeuten, dass die Wohnung keine Erträge für den Eigentümer bringen und nicht verkauft werden können, diese Fakten stehen einer Berücksichtigung des Vermögens jedoch nicht entgegen: Es ist Vermögen vorhanden, das mehr als 30.000 DM beträgt. Eine Prüfung im Einzelfall, ob tatsächlich eine Unterstützungsbedürftigkeit fehlt, ist nicht vorzunehmen.