• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Landwirtschaftliches Hilfsgeschäft oder gewerblicher Grundstückshandel?

Die Abgrenzung zwischen landwirtschaftlichem Hilfsgeschäft und gewerblichem Grundstückshandel richtet sich danach, ob sich Ihre Aktivität auf Parzellierung und Veräußerung beschränkt oder darüber hinausgeht.

Das Finanzgericht Münster musste sich mit der Frage befassen, ob bei der Veräußerung mehrerer Parzellen ein gewerblicher Grundstückshandel oder lediglich ein landwirtschaftliches Hilfsgeschäft vorliegt. Die getroffene Abgrenzung lässt sich wie folgt zusammenfassen:

  • Die Veräußerung von Grund und Boden ist noch Teil der landwirtschaftlichen Betätigung, wenn ein bisher landwirtschaftlich genutztes Areal parzelliert wird und die Parzellen mit Gewinn an verschiedene Erwerber veräußert werden.

  • Hingegen liegt ein selbstständiger, gewerblicher Grundstückshandel vor, wenn Sie Aktivitäten entfalten, die über die reine Parzellierung und den Verkauf hinausgehen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie das Areal durch Hinzuerwerb von Flächen zum Zwecke der künftigen Veräußerung erweitern oder abrunden, die Aufstellung eines Bebauungsplans betreiben, Bauvoranfragen stellen oder sich aktiv an der Erschließung des Areals als Baugelände beteiligen.

Im zweiten Fall ist auch die Veräußerung von nur drei Grundstücken wegen der bereits anfänglich gegebenen Veräußerungsabsicht ein gewerblicher Grundstückshandel. Der Gewerbebetrieb beginnt in der Regel dann, wenn Sie mit Tätigkeiten beginnen, die die Grundstücksgeschäfte vorbereiten. Dies ist regelmäßig der Zeitpunkt des Grunderwerbs.