• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Neubewertung von Pensionsrückstellungen

Für die Berechnung von Pensionsrückstellungen gelten neue Berechnungsgrundlagen, was zu erheblichen Rückstellungserhöhungen oder -verminderungen führen kann.

Ende Juli 2005 wurden die neuen "Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen vorgestellt. Diese Richttafeln werden von Finanzmathematikern zur Berechnung von Pensionsrückstellungen allgemein angewendet. Dabei wurde eine grundlegende Veränderung vorgenommen. Es erfolgte ein Übergang von den so genannten Periodentafeln zu den Generationentafeln. Der Unterschied besteht darin, dass die Sterbewahrscheinlichkeit nicht nur vom Alter, sondern auch vom Geburtsjahr abhängt.

Damit wird berücksichtigt, dass heute geborene Menschen im Schnitt länger leben als Menschen, die vor 50 Jahren geboren wurden. Beispiel: Eine Frau des Geburtsjahrgangs 1940 hat heute eine Restlebenserwartung von 21,7 Jahren, eine Frau des Geburtsjahrgangs 2000 hat jedoch im Jahre 2065 eine Lebenserwartung von 28,9 Jahren. Nach den alten, allein vom Alter abhängigen Periodentafeln hätten beide Frauen die gleiche Lebenserwartung gehabt.

Eine umgekehrte Auswirkung zeigt sich bei den Invaliditätsrenten. Dies liegt daran, dass eine steigende Anzahl von Personen Erwerbsminderungsrenten beantragen. Bei den Hinterbliebenenleistungen wurde eine deutliche Verringerung der Teilwerte nach Heubeck 2005 G festgestellt. Durch die Verlängerung der Lebenserwartung können sich bei den Anwartschaften jüngerer Berechtigter erhebliche Abweichungen ergeben.

Aufgrund der gegenläufigen Effekte können sich sehr unterschiedliche Ergebnisse ergeben, die von der Bestandsstruktur und den zugesagten Leistungsarten abhängig sind. Bei einzelnen Personen kann es sowohl zu extremen Rückstellungserhöhungen als auch zu Rückstellungsverminderungen kommen. Bei Neuzusagen ist in jedem Fall eine Vorabberechnung zu empfehlen.