• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Angaben bei der Bildung einer Ansparrücklage

Die Finanzverwaltung knüpft rigide Aufzeichnungspflichten an die Bildung von Ansparrücklagen.

Aus der gesetzlichen Regelung folgt, dass eine Ansparrücklage für jedes Wirtschaftsgut einzeln zu bilden ist. Die Bildung und Auflösung der Rücklage muss in der Buchführung verfolgt werden können. Hieraus folgert der Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung, dass die voraussichtliche Investition bei Bildung jeder einzelnen Rücklage so genau bezeichnet werden muss, dass im Investitionsjahr festgestellt werden kann, ob eine vorgenommene Investition derjenigen entspricht, für deren Finanzierung die Rücklage gebildet wurde. Neben der Funktion müssen auch die voraussichtlichen Herstellungs- und Anschaffungskosten des Wirtschaftsgutes aufgezeichnet werden.

Wie das Finanzgericht Köln aber jetzt entschieden hat, ist der genaue Investitionszeitpunkt nicht nach Monat, Quartal oder Jahr anzugeben. Allerdings wurde gegen dieses Urteil eine vom Finanzgericht zugelassene Revision eingelegt. Es ist daher zu empfehlen, auch zum Investitionszeitpunkt eine Aufzeichnung zu machen. Das Finanzgericht ist weiterhin der Auffassung, dass für das gleiche Wirtschaftsgut erneut eine Investitionsrücklage gebildet werden kann, nachdem eine frühere Rücklage aufgelöst worden ist. Diese Auffassung wird vom Fachschrifttum geteilt.