• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Rückzahlung von Arbeitslohn

Wird zuviel bezahlter Arbeitslohn erst im nächsten Jahr zurückgezahlt, wirkt er sich auch erst im nächsten Jahr steuermindernd aus.

Für die Besteuerung von Arbeitslohn gilt, anders als im Sozialversicherungsrecht, nicht das Verursachungs-, sondern das Zuflussprinzip. Dies bedeutet, dass Arbeitslohn im Zeitpunkt der Zahlung versteuert werden muss. Werbungskosten können nur in dem Jahr abgesetzt werden, in dem sie geleistet worden sind. Diese Regel gilt auch dann, wenn die Bezüge versehentlich zu hoch ausgezahlt worden sind. Falls die Berichtigung nicht im Jahr der Zahlung erfolgt, so wird zurückgezahlter Arbeitslohn als negative Einnahme erst im Jahr der Rückzahlung berücksichtigt.

Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass die Einkommensteuer des Vorjahres auch nicht aus Billigkeitsgründen herabzusetzen ist, wenn die Rückzahlung des Arbeitslohns im Folgejahr zu keiner Besteuerung führt, zum Beispiel wegen Arbeitslosigkeit. Dies bedeutet für Arbeitgeber, dass die Jahreslohnabrechnung rechtzeitig vor Ende des Jahres vorzunehmen ist, damit den Mitarbeitern keine steuerliche Nachteile entstehen. Beruht die Rückzahlung von Arbeitslohn auf einem Fehler in der Lohnabrechnung, so kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, dem Mitarbeiter einen entstandenen Steuerschaden auszugleichen.