• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Vorsteuerabzug aus nicht abziehbaren Betriebsausgaben

Der Bundesfinanzhof hat den vollen Vorsteuerabzug aus Bewirtungskosten wieder möglich gemacht, während noch nicht klar ist, wie die Rechtslage bei weiteren nicht abziehbaren Betriebsausgaben aussieht.

Der Bundesfinanzhof hatte am 10. Februar 2005 entschieden, dass ein Vorsteuerabzug aus nicht abzugsfähigen geschäftlichen Bewirtungskosten in vollem Umfang möglich ist. Das Gericht begründete dies damit, dass die entsprechende EU-Richtlinie keine entsprechende Einschränkung des Vorsteuerabzugs vorsieht. Grundsätzlich kann sich der Steuerpflichtige auf die ihm günstigen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts berufen.

Das Bundesfinanzministerium hat nun auch per Erlass die gesetzliche Regelung zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs für nicht abziehbare Bewirtungskosten ausgesetzt. Damit brauchen Sie sich bei der Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Umsatzsteuererklärung nicht mehr ausdrücklich auf das Urteil berufen, wenn Sie den vollen Vorsteuerabzug aus Bewirtungskosten geltend machen. Eine Gesetzesänderung wird wohl spätestens im nächsten Jahr folgen.

Angesichts dieses Urteils stellt sich jedoch die Frage, ob diese Grundsätze auch auf die weiteren Fälle eines Vorsteuerausschlusses bei nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben (betriebliche Geschenke, Gästehäuser, Jagd, Fischerei, Yachten, unangemessen hohe Aufwendungen) erstreckt werden können. Dafür spricht, dass diese Einschränkungen des Vorsteuerabzugs bei Einführung des Mehrwertsteuersystems nicht bestanden. Dagegen spricht, dass diese Aufwendungen damals als Eigenverbrauch besteuert worden sind.

Die Eigenverbrauchsbesteuerung wirkt sich faktisch wie eine Einschränkung des Vorsteuerabzugs aus. Doch darüber hätte die Regierung der EU-Kommission eine Mitteilung machen müssen, was nicht geschehen ist. Das begründet ernsthafte Zweifel daran, ob das Vorsteuerabzugsverbot für unternehmerisch veranlasste Aufwendungen aufrechterhalten werden kann. Geklärt ist dies bisher nur für die zum 1. April 1999 eingeführten Vorsteuerabzugsverbote für Reise-, Umzugs- und Kraftfahrzeugkosten.