• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Werbungskostenpauschale und Betriebsausgaben

Der Werbungskostenpauschbetrag des Arbeitnehmers kann nicht neben Betriebsausgaben für eine gleichartige Tätigkeit als Freiberufler oder Unternehmer geltend gemacht werden.

Jeder Arbeitnehmer erhält für seine arbeitsbedingten Kosten den Arbeitnehmerpauschbetrag angerechnet, falls er keine höheren Kosten nachweist. Als selbstständiger Unternehmer wiederum können Sie Aufwendungen als Betriebsausgaben geltend machen. Schwierig wird es, wenn sich Betriebsausgaben und Werbungskosten bei gleichzeitiger Tätigkeit als Arbeitnehmer und als Selbstständiger im selben Gebiet überschneiden.

Das Finanzgericht Köln ist der Ansicht, dass der Werbungskostenpauschbetrag nicht neben gleichartigen Betriebsausgaben für eine vergleichbare Tätigkeit geltend gemacht werden kann. Sie müssen also damit rechnen, dass Ihnen das Finanzamt den Werbungskostenpauschbetrag kürzt oder streicht, wenn Sie gleichzeitig Arbeitnehmer und selbstständiger Unternehmer sind.

Die Richter begründen die Kürzung damit, dass nur die Aufwendungen im Rahmen der Werbungskosten geltend gemacht werden dürfen, die spezifisch für die nichtselbständige Tätigkeit sind. Es könne nicht sein, dass die Werbungskosten und Betriebsausgaben identisch sind, sodass letztlich eine steuerliche Doppelentlastung eintritt. Welche Aufwendungen spezifisch sind, soll letztlich durch eine Schätzung ermittelt werden.