• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Beruflich veranlasste Umzugskosten mit privater Mitveranlassung

Die Beurteilung, ob ein Umzug nahezu ausschließlich aus beruflichen Gründen veranlaßt ist, erfolgt nach sicheren und nachvollziehbaren Kriterien.

Ob ein Umzug nahezu ausschließlich aus beruflichen Gründen veranlaßt ist, beurteilt sich nach sicheren und nachvollziehbaren Kriterien. Eine sachgerechte Beurteilung ergibt sich dann, wenn man von äußeren Gegebenheiten auf die Motive des Steuerpflichtigen schließt. Danach genügt auch eine deutliche Fahrzeitverkürzung von der Wohnung zur Arbeitsstätte, um einen Umzug als beruflich veranlaßt zu begründen. Liegt eine Fahrzeitverkürzung vor, ist es nicht notwendig, auch noch den inneren Willen des Steuerpflichtigen zu erforschen. Würde der innere Wille des Steuerpflichtigen berücksichtigt, würde das zu einer Aufweichung der objektiven Kriterien und zu einer Rechtsunsicherheit führen.

Beispiel: A und B heiraten. Im gleichen Jahr der Hochzeit zieht das Paar um. Durch den Umzug in eine andere Stadt verkürzt sich die einfache Wegstrecke der A um 40 km, die des B um 25 km.

Hier liegt unzweifelhaft eine objektive Fahrzeitkürzung vor, so dass eine berufliche Veranlassung für den Umzug angenommen werden kann. Ob der innere Wille des Ehepaares als subjektives Element eine Rolle spielte, muss nicht berücksichtigt werden. Da der Umzug demnach aus beruflichen Gründen veranlaßt war, können die Umzugskosten als Werbungskosten geltend gemacht werden.