• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Verkürzte Zahlungsfristen für Sozialabgaben

Die Verkürzung der Zahlungsfrist für die Sozialabgaben von der Mitte des Folgemonats auf das Ende des laufenden Monats ist jetzt beschlossene Sache.

Der Bundestag hat mit den Stimmen der Koalition dem Gesetz zur Verkürzung der Zahlungsfristen für die Sozialabgaben zugestimmt. Mit diesem Gesetz will Sozialministerin Schmidt das Finanzloch in der chronisch klammen Rentenkasse stopfen, das sich wegen der schlechten Konjunktur aufgetan hat. Die Opposition hat bereits signalisiert, dass sie dem Gesetz im Bundesrat zustimmen will - nicht zuletzt deshalb, weil sie selbst keine bessere Idee hat, wie die Liquidität der Rentenversicherung zu sichern wäre.

Das Gesetz sieht vor, dass die Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2006 die Beiträge zur Sozialversicherung einheitlich "in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats" zahlen müssen. Restbeträge aus höherem oder niedrigerem Lohn werden mit der Zahlung im Folgemonat verrechnet. Momentan ist die Fälligkeit noch etwas komplizierter geregelt und richtet sich danach, wann der Lohn ausgezahlt wird. In den meisten Fällen müssen die Sozialbeiträge am 15. des Folgemonats bezahlt werden.

Die Gesetzesänderung bedeutet also in der Regel, dass die Unternehmen die Beiträge um rund 20 Tage früher Zahlen müssen. Nach den Berechnungen des Ministeriums entspricht das einem Zinsnachteil von 400 Millionen Euro für die gesamte deutsche Wirtschaft, allerdings sieht man dort die einzige Alternative in der Erhöhung des Beitragssatzes. Immerhin werden die Unternehmen durch die Erhebung der "voraussichtlichen Beitragsschuld" nicht gezwungen, ihre Lohnabrechnungen ebenfalls früher abzuschließen, sondern hier wie gewohnt verfahren.

Für viele Unternehmen bedeutet das, dass sie im Monat der Umstellung, also im Januar 2006, zweimal Sozialabgaben zahlen müssen - am 15. für den Dezember 2005 und am 27. für den Januar 2006. Damit auch Unternehmen mit enger Finanzlage im Monat der Umstellung nicht über Gebühr belastet werden, enthält das Gesetz eine Übergangsregelung: Kann ein Unternehmen die Beiträge für Januar nicht zum 27. Januar 2006 zahlen, dann muss es diese in sechs Monatsraten jeweils mit den Beiträgen für Februar bis Juli 2006 zahlen.