• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Wegweisende Entscheidung zum Kindergeld

Jetzt können auch Sozialversicherungsbeiträge bei der Anspruchsprüfung von den Einkünften des Kindes abgezogen werden.

Eltern haben nur dann Anspruch auf Kindergeld für volljährige Kinder, wenn die Einkünfte des Kindes einen Grenzbetrag nicht übersteigen. Lagen die Einkünfte auch nur um einen Euro über dem Grenzbetrag (7.680 Euro pro Jahr für 2004 und 2005), streichen die Familienkassen das Kindergeld komplett. Zwar dürfen von den Einkünften Werbungskosten abgezogen werden, also Fahrtkosten, Arbeitsmittel und andere für den Job notwendige Aufwendungen. Für Sonderausgaben galt das bisher aber nicht, auch nicht für die Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber gar nicht erst auszahlt.

Hilfe für die Familien kommt jetzt vom Bundesverfassungsgericht: Die verfassungskonforme Auslegung des Gesetzes verlangt, dass von den Bezügen und Einkünften nur diejenigen berücksichtigt werden, die auch zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt und verfügbar sind, meinen die Verfassungsrichter. Einfacher gesagt können jetzt von den Einkünften auch die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden, wodurch sich in vielen bisher aussichtslosen Fällen jetzt doch noch eine Anspruchsgrundlage ergibt.

Legen Sie also baldmöglichst Einspruch ein gegen einen Ablehnungsbescheid oder Steuerbescheide (wegen des Kinderfreibetrags), soweit dies noch möglich ist. Ist bereits ein Einspruchsverfahren anhängig, können Sie davon ausgehen, dass zu Ihren Gunsten entschieden wird, denn das Bundesamt für Finanzen hat darauf hingewiesen, dass der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auf alle noch offenen Fälle angewendet wird. Günstig sieht es auch aus, wenn Sie bisher noch kein Kindergeld beantragt haben, weil Sie davon ausgegangen waren, dass die Einkünfte Ihres Kindes über dem Grenzbetrag liegen. Denn es gilt die steuerliche Festsetzungsverjährung von 4 Jahren. Sie können also für mehrere Jahre noch rückwirkend Kindergeld beantragen. Beachten Sie dabei, dass der Grenzbetrag für die Einkünfte 2002 und 2003 noch bei 7.188 Euro lag.