• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Unentgeltliche Überlassung eines Grundstücks

Die unentgeltliche Überlassung eines Grundstücks im Rahmen des Zugewinnausgleichs führt nicht zu Einkünften aus Vermietung.

Im Rahmen einer Scheidung und der nachehelichen Vermögensauseinandersetzung kommt es auch zur Berechnung des Zugewinnausgleichs. Um den Zugewinn zu berechnen, werden das Anfangsvermögen (Tag der Hochzeit) und das Endvermögen (Tag der Scheidung) beider Ehegatten ermittelt, um zu vergleichen, wer während der Ehe mehr Vermögen erwirtschaftet hat (Endvermögen abzüglich Anfangsvermögen). Derjenige, der weniger erwirtschaftet hat, hat einen Ausgleichsanspruch gegenüber demjenigen, der mehr erwirtschaftet hat.

Dieser Ausgleichsanspruch kann in Form von Wertgegenständen, Bargeld oder auf andere Art erfüllt werden. Sie können im Rahmen des Zugewinnausgleichs Ihrem Ehegatten auch ein Grundstück oder eine Wohnung für mehrere Jahre unentgeltlich überlassen. Durch eine entsprechende Scheidungsvereinbarung können Sie durch die Einräumung des unentgeltlichen Nutzungsrechts den Anspruch auf Zugewinn abgelten.

Die unentgeltliche Nutzungsüberlassung führt jedoch nicht dazu, dass Sie Einkünfte aus Verpachtung und Vermietung haben. Das Finanzgericht München hat entschieden, dass sich die Zugewinnausgleichskonstellation damit vergleichen lässt, dass ein Einfamilienhaus an den geschiedenen Gatten im Rahmen von Unterhaltsleistungen unentgeltlich überlassen wird. Auch hier liegt keine entgeltliche Vermietung vor. Die Finanzverwaltung ist anderer Ansicht und hat Revision eingelegt.