• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Voller Vorsteuerabzug für Bewirtungskosten

Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass die Einschränkung des Vorsteuerabzugs für Bewirtungskosten nicht mit EU-Recht vereinbar ist.

Schon vor über einem Jahr hat das Finanzgericht München entschieden, dass die Einschränkung des Vorsteuerabzugs für Bewirtungskosten nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Dieser Entscheidung hat sich nun der Bundesfinanzhof angeschlossen. Zwar können die Bewirtungskosten selbst auch weiterhin nur in Höhe von 80 % bzw. seit 2004 sogar nur noch 70 % als Betriebsausgaben abgezogen werden, die Vorsteuer auf die Bewirtungskosten kann aber nun auch für zurückliegende Zeiträume wieder in voller Höhe abgezogen werden.

Da diese Änderung 1999 in das Umsatzsteuergesetz eingefügt wurde, sind sämtliche Bewirtungskosten der letzten sieben Jahre davon betroffen. Soweit Sie schon Umsatzsteuererklärungen für diesen Zeitraum abgegeben und einen Steuerbescheid erhalten haben, wird das Finanzamt nun die Bescheide zu Ihren Gunsten ändern müssen, falls Sie Einspruch eingelegt oder einen Änderungsantrag gestellt haben.

Andernfalls wäre zu prüfen, ob der Bescheid noch geändert werden kann. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist und die vierjährige Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Da dies der Regelfall ist, können Sie Änderungsanträge für diese Bescheide stellen. Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Unterstützung bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs brauchen.