• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Aktion "Stabiler Beitragssatz"

Die Bundesregierung will Unternehmen verpflichten, Sozialbeiträge ab dem nächsten Jahr zeitgleich mit dem Lohn abzuführen.

Offensichtlich ist die Fantasie der Bundesregierung bei der Erschließung neuer Geldquellen noch nicht aufgebraucht. Mit dem Euphemismus "Aktion stabiler Beitragssatz" bezeichnet denn auch Bundesgesundheitsministerin Schmidt ihre neueste Idee, um die Finanzlöcher der Rentenversicherung zu stopfen, die sich durch das niedrigere Wirtschaftswachstum in diesem Jahr auftun. Dahinter verbirgt sich die Absicht, dass sie Unternehmen ab dem nächsten Jahr verpflichten will, die Sozialabgaben zeitgleich mit dem Lohn abzuführen statt erst zur Mitte des Folgemonats.

Wie die Regelung allerdings genau aussehen soll, steht noch in den Sternen. Momentan heißt es im Gesetz sinngemäß: "Beiträge werden spätestens am 15. des Monats fällig, der dem Monat folgt, in dem die Beschäftigung ausgeübt worden ist. Beiträge sind spätestens am 25. des Monats fällig, wenn das Arbeitsentgelt bis zum 15. dieses Monats fällig ist. Wird das Arbeitsentgelt betriebsüblich erst nach dem 10. des Monats abgerechnet, der dem Monat folgt, in dem die Beschäftigung ausgeübt worden ist oder als ausgeübt gilt, sind Beiträge in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens zum 15. des Monats zu entrichten; ein verbleibender Restbetrag wird eine Woche nach dem betriebsüblichen Abrechnungstermin fällig."

Eine Änderung dieses Prinzips ist in jedem Fall mit Problemen verbunden. Denn wenn eine neue Regelung die Fälligkeit zeitgleich mit der Lohnzahlung vorsieht, müssen die Unternehmen möglicherweise jeden Monat auch den Termin der Lohnzahlung nachweisen, um Säumnisgebühren zu verhindern. Bleibt es dagegen bei einem fixen Termin, zum Beispiel der letzte Arbeitstag des Monats, kann das dazu führen, dass die Unternehmen noch vor der Lohnabrechnung für die Mitarbeiter die Sozialbeiträge abführen, wenn der Lohn üblicherweise erst Anfang des Folgemonats ausgezahlt wird.

In jedem Fall plant die Ministerin eine gleitende Einführung, um den Entrüstungssturm aus der Wirtschaft etwas in Grenzen zu halten. So ist vorgesehen, dass die Unternehmen den ersten neu fällig werdenden Beitrag auf das Einführungsjahr verteilt abführen können. Inwieweit eine Änderung, die erst ab dem nächsten Jahr gilt, allerdings helfen soll, die Finanzlöcher bereits dieses Jahr zu stopfen verriet die Ministerin jedoch nicht.

Die Begründung für diesen Plan ist im Wesentlichen die gleiche, die auch schon Finanzminister Eichel verwendet hat für die Umstellung auf eine monatsgenaue AfA und die Abschaffung der Abgabeschonfristen für Steueranmeldungen: Die Lohnbuchhaltung wird heutzutage ebenso wie die Finanzbuchhaltung in den allermeisten Fällen elektronisch durchgeführt, sodass für die aufwendige manuelle Berechnung nicht mehr zusätzliche Zeit gewährt werden muss. Dabei übersieht die Ministerin aber, dass auch die elektronische Buchhaltung einiges an Vorarbeit mit sich bringt. Besonders in kleineren Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern erhöht sich der Arbeitsdruck und damit auch die Fehleranfälligkeit in der Buchhaltung zum Monatswechsel noch weiter.