• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Vorsteuererstattung geändert

Zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuer wird beim Vorsteuerabzug nicht mehr anerkannt.

Durch die Umsatzsteuerrichtlinien 2000 wurde eine Änderung bei der Erstattung von Vorsteuern vorgenommen, die die Unternehmer mit zusätzlichen Risiken und Verwaltungsaufwand belastet. In der Vergangenheit wurde die Vorsteuer vom Finanzamt auch dann erstattet, wenn auf der Rechnung irrtümlich ein zu hoher Umsatzsteuerbetrag ausgewiesen wurde. In Zukunft müssen Sie aber selbst prüfen, ob die Umsatzsteuer auf der Rechnung korrekt ausgewiesen wurde. Das Finanzamt erstattet nur noch den Betrag, der korrekterweise als Umsatzsteuer hätte ausgewiesen werden müssen.

Da solche Abweichungen vom Finanzamt meist erst Jahre später im Rahmen von Betriebsprüfungen oder Umsatzsteuersonderprüfungen entdeckt werden, tragen Sie das Risiko, den Fehlbetrag von Ihrem Geschäftspartner zurückzufordern. Wenn dieser dann nicht mehr existiert oder nicht auffindbar ist, bleiben Sie auf dem Verlust sitzen. Um diesem Risiko zu entgehen, müssen Sie Ihre Eingangsrechnungen in Zukunft genau prüfen. Dabei sollten Sie insbesondere auf drei Dinge achten:

  • Ist auf einer Rechnung eines nicht umsatzsteuerpflichtigen Kleinunternehmers irrtümlich Umsatzsteuer ausgewiesen? Hier ist besondere Vorsicht geboten, da Sie die Umsatzsteuerpflicht Ihres Lieferanten eventuell gar nicht überprüfen können.

  • Wurden Leistungen, die dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegen, irrtümlich mit 16 % ausgewiesen?

  • Wurden die Umsatzsteuersätze zwar richtig ausgewiesen, aber die sich ergebende Umsatzsteuer falsch ermittelt?