• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Anfechtung falscher Preisangaben

Beruht eine falsche Preisangabe auf einem technischen oder Tippfehler, kann der Verkäufer den Kaufvertrag anfechten. Anders sieht es aus bei falschen Wertangaben und Kalkulationsirrtümern.

Sie können einen Kaufvertrag anfechten, wenn Sie sich beim Kaufpreis versprochen oder vertippt haben. Eine Anfechtung ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs auch dann möglich, wenn die falsche Preisangabe erst während der Datenübertragung entstanden ist. Geklagt hatte ein Computerladen, der den Kaufvertrag für ein Notebook anfechten wollte. Nach seinen Angaben veränderte ein Softwarefehler den Kaufpreis für das Notebook, wobei diese Software nur der Angebotsverwaltung dient - den Preis berechnet der Händler nicht damit.

Die Bundesrichter stuften den falschen Preis daher als anfechtbaren Erklärungsirrtum ein. Wäre die viel zu niedrige Preisangabe dagegen bei der Kalkulation entstanden, hätte der Händler Pech gehabt, denn Kalkulationsirrtümer erlauben keine Anfechtung des Kaufvertrags. Auch bei einer falschen Wertangabe schaut der Verkäufer in die Röhre: Das Landgericht Coburg meint, dass ein solcher Irrtum nicht zum vorzeitigen Abbruch einer Internet-Auktion berechtigt. Bricht der Anbieter die Auktion dennoch vorzeitig ab, bleibt er an sein Angebot gebunden; der Kaufvertrag kommt dann mit dem Höchstbietenden zustande.