• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Keine Anrechnung der abgewälzten Lohnsteuer

Die Anrechnung der auf den Arbeitnehmer abgewälzten pauschalisierten Lohnsteuer auf die Einkommensteuer ist nicht möglich.

Grundsätzlich gilt in Deutschland das Prinzip, dass jedes Einkommen - auch das aus einer geringfügigen Teilzeitbeschäftigung - der Lohn- bzw. Einkommenssteuerpflicht unterliegt. Eine Ausnahme von diesem Prinzip ist die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber eine pauschalisierte Lohnsteuer entrichtet, wodurch die individuelle Lohnsteuerpflicht des Arbeitnehmers entfällt.

Von Gesetzes Wegen trägt grundsätzlich der Arbeitgeber die pauschalisierte Lohnsteuer. Bei der Einkommensteuerveranlagung wirkt sich die Pauschalisierung dann dergestalt aus, dass sowohl der pauschal versteuerte Arbeitslohn als auch die pauschale Lohnsteuer außer Ansatz bleiben. Die pauschale Lohnsteuer darf daher nicht wie die normale Lohnsteuer auf die Einkommensteuer angerechnet werden.

Etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber aufgrund interner Vereinbarungen die pauschale Lohnsteuer auf den Arbeitnehmer abwälzt. Die abgewälzte pauschale Lohnsteuer gilt als zugeflossener Arbeitslohn und mindert die Bemessungsgrundlage nicht. Der pauschal besteuerte Arbeitslohn und die pauschale Lohnsteuer bleiben auch hier bei der Veranlagung zur Einkommensteuer und beim Lohnsteuerjahresausgleich außer Ansatz. Der Bundesfinanzhof hat kürzlich nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vom Arbeitnehmer wirtschaftlich getragene Lohnsteuer auch nicht als negative Einnahme oder als Werbungskosten abgezogen werden kann.