• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Abschreibung von Peripheriegeräten

Peripheriegeräte eines Computers sind keine geringwertigen Wirtschaftsgüter.

Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs befasst sich mit der Frage, ob Drucker, Scanner und sonstige Peripheriegeräte eines Computers geringwertige Wirtschaftsgüter sein können. Aufwendungen für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, können im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn die Anschaffungskosten 410 Euro nicht überschreiten. Auch wenn die Wertgrenze nicht überschritten wird, so muss doch die weitere Voraussetzung, nämlich der selbstständigen Nutzungsfähigkeit erfüllt sein.

Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs sind Peripherie-Geräte einer Computer-Anlage in der Regel zwar selbstständig bewertungsfähig, aber nicht selbstständig nutzungsfähig, das heißt, sie müssen an einen Computer angeschlossen sein, um ihre Funktionen zu erfüllen. Sie können daher nicht als geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung sofort als Betriebsausgaben abgesetzt werden, sondern sie müssen über die betriebsübliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Eine Ausnahme bilden Kombinationsgeräte, die nicht nur als Drucker, sondern unabhängig vom Rechner auch als Fax und Kopierer genutzt werden, also selbstständig nutzungsfähig sind. Das Gleiche gilt für externe Datenspeicher, die unabhängig vom Rechner der Speicherung, Übertragung und Sicherung von Daten dienen.