• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Freiwilliges soziales Jahr ist keine Berufsaufbildung

Eltern können für ihre Kinder keinen Ausbildungsfreibetrag geltend machen, solange diese ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren.

Eltern können für ihre Kinder den Ausbildungsfreibetrag geltend machen, solange sich die Kinder noch in der Berufsausbildung befinden. Nicht zur Berufsausbildung zählt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs die Absolvierung eines freiwilligen sozialen Jahres. Die dabei erlernten Fähigkeiten, etwa soziale Kompetenzen und größeres gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein, sind nach Auffassung der Richter keine konkrete Berufsqualifikation, auch nicht in sozial oder pädagogisch orientierten Berufen. Außerdem seien diese Fertigkeiten auch durch andere Betätigungen zu erreichen.

Die Richter wiesen daher die Klage eines Ehepaares ab, das den Ausbildungsfreibetrag für ihre Tochter geltend machen wollte, die vor ihrem Pädagogikstudium ein freiwilliges soziales Jahr absolvierte. Nach dem Urteil bleibt noch offen, ob ein freiwilliges soziales Jahr als Berufsausbildung gelten kann, wenn dadurch die Zulassungsvoraussetzung für die weitere Berufsausbildung erfüllt wird.