• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Einkunftsgrenze beim Kindergeld

Die kindergeldschädliche Einkunftsgrenze bleibt im neuen Jahr unverändert, nur zu den abziehbaren Aufwendungen gibt es neue Urteile.

Da sich das steuerfreie Existenzminimum in diesem Jahr im Vergleich zu 2004 nicht ändert, bleibt auch die kindergeldschädliche Einkommensgrenze bei 7.680 Euro. Liegen die Einkünfte eines volljährigen Kindes über diesem Grenzbetrag, so wird kein Kindergeld mehr für das Kind gezahlt.

Vom Einkommen können aber zunächst eine Reihe von Aufwendungen voll abgezogen werden, beispielsweise Arbeitsmittel, Fahrtkosten oder Fachliteratur - ganz allgemein solche Aufwendungen, die der Erwerbssicherung dienen. Dadurch lässt sich die Grenze in vielen Fällen doch noch einhalten. Was den existenzsichernden Aufwand betrifft, also Sonderausgaben (zum Beispiel Beiträge zur Sozialversicherung) und außergewöhnliche Belastungen, ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Beispielsweise hatte das Finanzgericht Niedersachsen den Abzug zugelassen, der Bundesfinanzhof hat ihn - wie schon in einer früheren Entscheidung - wieder verboten. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden, wobei es in dessen Entscheidung um noch einen anderen Fall geht. Da sich das Bundesverfassungsgericht bei seinen Urteilen eher familienfreundlich zeigt, kann es sich für betroffene Eltern durchaus lohnen, Einspruch gegen den Kindergeldbescheid einzulegen und das Ruhen des Verfahrens bis zu einem endgültigen Urteil zu beantragen.