• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung

Weil das Bundesverfassungsgericht die Berücksichtigung der Kindererziehung in der Pflegeversicherung forderte, hat die Bundesregierung nun einen Beitragszuschlag für Kinderlose eingeführt.

Sicher hatten sich die Bundesverfassungsrichter bei ihrem Urteil eher einen niedrigeren Beitrag für Eltern vorgestellt. Da die Pflegeversicherung aber genauso klamm ist wie alle anderen Zweige der Sozialversicherung, ging die Bundesregierung den einfacheren Weg und erhebt nun ab diesem Jahr einen Zuschlag für kinderlose Mitglieder. Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung beträgt also auch im Jahr 2005 1,7 % des Arbeitsentgelts, die zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt werden. Für Versicherte ohne Kinder erhöht sich der Beitrag allerdings um 0,25 %, wobei allein der Arbeitnehmer diesen Beitragszuschlag tragen muss.

Nicht betroffen von diesem Beitragszuschlag sind Rentner, die vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden, und Kinder und Jugendliche unter 23 Jahren. Ebenso befreit sind die Bezieher von Arbeitslosengeld II und Wehr- und Zivildienstleistende. Alle anderen müssen gegenüber ihrem Arbeitgeber die Elterneigenschaft nachweisen, wenn sie den Zuschlag nicht zahlen wollen. Natürlich immer vorausgesetzt, dies ergibt sich nicht automatisch aus den Unterlagen, die dem Arbeitgeber bereits vorliegen, wie beispielsweise der Steuerklasse, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist, oder weil der Arbeitgeber das Kindergeld auszahlt.