• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Kindergeld auch für volljähriges, arbeitsloses Kind

Auch für volljährige Kinder, die arbeitslos sind, können die Eltern Kindergeld erhalten. Voraussetzung ist, dass das Kind auch arbeitsbereit ist.

Für volljährige Kinder kann auch Kindergeld gezahlt werden, wenn sie arbeitslos sind. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Kind

  • seine Arbeitsbereitschaft dokumentiert und

  • seiner Meldepflicht gemäß § 132 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) nachkommt.

Der Bundesfinanzhof hat damit ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Württembergs bestätigt, wonach ein Kind nur dann als arbeitsloses Kind im steuerrechtlichen Sinne gilt, wenn es seine Arbeitsbereitschaft dokumentiert und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht. Die Arbeitsbereitschaft ist eine innere Tatsache, deren Vorliegen nach außen dokumentiert werden muss. Dies erscheint schwierig - leichter ist es, den Umkehrschluss zu ziehen: Mangelnde Arbeitsbereitschaft liegt dann vor, wenn die Meldepflicht gemäß § 132 AFG verletzt wird. Der Arbeitsvermittlung steht zur Verfügung, wer

  • eine zumutbare, die Beitragspflicht begründende Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes ausüben kann und darf,

  • bereit ist, jede zumutbare Beschäftigung anzunehmen, die er ausüben kann und darf, sowie

  • das Arbeitsamt täglich aufsuchen kann und für das Arbeitsamt erreichbar ist.

Die mehrfache Verletzung der Meldepflicht begründet die Vermutung, dass das Kind nicht bereit ist, jede ihm zumutbare Beschäftigung anzunehmen. Ebenso wird aus dem Ignorieren von Schreiben des Arbeitsamtes die fehlende Erreichbarkeit für das Arbeitsamt geschlossen. Damit besteht auch kein Anspruch auf Kindergeld.