• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Sozialversicherungsbeiträge aufgrund von Phantomlohn

Sozialversicherungsbeiträge werden grundsätzlich nach dem Verdienstanspruch der Arbeitnehmer berechnet, nicht nach dem tatsächlich gezahlten Lohn.

Das Bundessozialgericht hat jetzt in 5 Entscheidungen das so genannte Entstehungsprinzip bestätigt. Danach entstehen Sozialversicherungsansprüche nicht mit der Auszahlung der Löhne und Gehälter, sondern mit der Erfüllung der Voraussetzungen für die Lohnzahlung. Werden Mitarbeiter unter Tarif bezahlt, obwohl der Tarifvertrag allgemein verbindlich ist oder wird an Minijobber kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gezahlt, obwohl alle anderen Mitarbeiter im Betrieb derartige Zahlungen erhalten, so richten sich die Sozialversicherungsbeiträge nicht nach den gezahlten, sondern nach den geschuldeten Löhnen.

Dadurch werden bei Minijobbern häufig die Verdienstgrenzen überschritten, sodass erhebliche Nachzahlungen anfallen. Arbeitgebern, die auf das Zuflussprinzip (Erhebung nach den gezahlten Löhnen) vertraut haben, wird kein Vertrauensschutz gewährt. Es werden damit zum Teil erhebliche Beiträge gnadenlos nachgefordert.

Ausgangspunkt der Streitfälle waren Sachverhalte, bei denen Arbeitgeber jahrelang ihren Mitarbeitern entweder einen zu geringen Stundenlohn oder aber Sonderzuwendungen, wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, überhaupt nicht gezahlt hatten, obwohl die anzuwendenden Tarifverträge für allgemein verbindlich erklärt worden waren. Die Arbeitgeber hatten unter Berufung auf das Zuflussprinzip die Sozialversicherungsbeiträge, die teilweise knapp unter der Geringfügigkeitsgrenze lagen, nur aus dem gezahlten Arbeitslohn gezahlt.