• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Rentenreform ist jetzt beschlossene Sache

Die Rentenreform bringt einige Nachteile für die zukünftigen Rentner, soll damit aber den Beitragssatz zur Rentenversicherung einigermaßen stabil halten.

Der Bundestag hat das Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz beschlossen, mit dem die Bundesregierung den Beitragssatz zur Rentenversicherung bis 2020 unter 20 % und bis zum Jahr 2030 unter 22 % halten will. Für die heutigen und zukünftigen Rentner bedeutet das eine ganze Reihe von wesentlichen Änderungen.

  • Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors

    In die Rentenformel wird ein so genannter Nachhaltigkeitsfaktor eingefügt, der den Anstieg der Renten drosselt, indem er die Höhe der Rentenanpassung an das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern koppelt. Wenn sich an der hohen Arbeitslosigkeit und der niedrigen Geburtenrate nichts Grundsätzliches ändert, werden die zukünftigen Rentenerhöhungen also eher gering ausfallen - sofern sie überhaupt erfolgen. Allerdings enthält das Gesetz eine Klausel, die ein Mindestniveau der Rente von 46 % der Bruttolöhne bis zum Jahr 2020 und von 43 % bis zum Jahr 2030 vorsieht.

  • Keine Anrechnung von Schul- und Studienzeiten mehr

    Bisher wurden neuen Rentnern bei Rentenbeginn bis zu drei Ausbildungsjahre an allgemein bildenden Schulen und Hochschulen nach dem 17. Geburtstag angerechnet. Diese Anrechnung wird bis zum Jahr 2008 reduziert und fällt ab 2009 komplett weg. Wer also erst 2009 oder später in Rente geht, muss durch die fehlende Anrechnung auf bis zu 58 Euro Rente im Monat verzichten. Für eine Fachschulausbildung oder berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme gibt es allerdings weiterhin eine Anrechnung von bis zu drei Jahren.

  • Anhebung der Altersgrenze bei Altersteilzeit und Altersrente wegen Arbeitslosigkeit

    Zur Eindämmung der überbordenden Frühverrentungen durch Vorruhestandsregelungen wird die Altersgrenze für den frühestmöglichen Rentenbeginn bei der Altersteilzeit oder einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit angehoben. Ab 2006 können die Rentenversicherten erst mit 63 statt bisher 60 Jahren in Altersrente oder Altersteilzeit gehen. Vollständig sind allerdings nur diejenigen davon betroffen, die im Dezember 1948 oder später geboren sind. Für jeden Monat, den der Betroffene älter ist, reduziert sich die Grenze auch um einen Monat, sodass für jeden, der vor 1946 geboren wurde, die bisherige Altersgrenze von 60 Jahren gilt. Außerdem gibt es einen Vertrauensschutz für diejenigen, die am 1. Januar 2004 arbeitslos waren oder zumindest vor diesem Termin die Kündigung erhielten oder vor dem 1. Januar 2004 einen Aufhebungsvertrag oder Altersteilzeit vereinbart hatten. Generell nicht betroffen von der Neuregelung sind Frauen, Schwerbehinderte und langjährig Versicherte, für die weiterhin das bislang geltende Recht des frühestmöglichen Renteneintrittsalters gilt.