• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Abzug von Bewirtungsaufwendungen

Der Abzug von Bewirtungsaufwendungen als Betriebsausgabe hängt von Angaben zum Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung ab - auch bei Berufsgruppen mit einer Schweigepflicht.

Das Gesetz räumt Unternehmern die Möglichkeit ein, Bewirtungsaufwendungen als Betriebsausgaben steuerlich abzusetzen. Es enthält aber auch sehr klare Vorgaben, welche Voraussetzungen für die Abziehbarkeit erfüllt sein müssen: Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie Höhe der Aufwendungen sind schriftlich festzuhalten. Hat die Bewirtung in einer Gaststätte stattgefunden, so genügen Angaben zum Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung.

In jedem Fall müssen Sie also zwingend die Teilnehmer und der Anlass der Bewirtung nennen. Es genügt dabei nicht, lediglich ganz pauschal "Geschäftsbesprechung" anzugeben. Vielmehr müssen Sie konkrete Angaben machen, damit die betriebliche Veranlassung überprüft werden kann. Zu vage und allgemeine Angaben reichen nicht, um einen geschäftlichen Vorgang oder eine Geschäftsbeziehung erkennen zu lassen.

Die gerade erwähnten Voraussetzungen haben auch Berufsgruppen zu erfüllen, die grundsätzlich einer Schweigepflicht unterliegen. Aus Gründen der Gleichbehandlung hat jeder Unternehmer, der den Abzug der Bewirtungsaufwendungen als Betriebsausgaben wünscht, die entsprechenden notwendigen Angaben zu tätigen - Ausnahmen gibt es keine: So hat der Bundesfinanzhof gerade entschieden, dass auch Rechtsanwälte entsprechende Angaben machen müssen. Diese können nicht mit dem Verweis auf die anwaltliche Schweigepflicht verweigert werden.